loader

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der

Schalteranlagen, Empfangstheken und Terminals

Spezifosche Schalteranlagen und Terminalanlagen für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung zählen gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu den spezifischen Einrichtungen Typ A. Empfangs- und Bartheken in Hotels, Restaurants und Bars müssen singemäss auch die Benutzung im Sitzen gewähleisten.

Kosten bei Umbauten in öffentlich zugänglichen Bauten

Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst

SN EN 60118-4 «Akustik – Hörgeräte – Teil 4: Induktionsschleifen für Hörgeräte – Leistungsanforderungen»

Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger, unter gewissen Bedingungen, nicht in der Lage sind, den direkt Gegenüberstehenden in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet. Der

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Merkblatt 050 «Bedienelemente und Automaten»

Hauptprobleme bei Automaten sind neben Stufen, engen Zugängen oder schlechter Lesbarkeit vor allem zu hoch angeordnete Bedienelemente. Dieses Merkblatt ist eine Grundlage für die Auswahl, Anordnung und Einrichtung von Bedienelementen und Automaten und stellt eine die Norm SIA 500 «Hindernisfreie

Merkblatt 010 «Sanitäranlagen»

Barrieren in Sanitäranlagen, und dort besonders bei Klosett, haben einschneidende Beschränkung der Mobilität und Selbständigkeit Behinderter zur Folge. Erläuterungen und Grundsätze des Merkblatts 1/85 «Behindertengerechte Sanitäranlagen» haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne masslichen Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Webseite zu

Raumakustik

Die Raumakustik befasst sich mit der Schallausbreitung innerhalb von Räumen. Kriterien für die Qualität der Raumakustik sind Nachhallzeit, Schallreflexionen und die Versorgung mit Direktschall. Auch von Bedeutung ist der Störschall, welcher von der Schallübertragung von ausserhalb des Gebäudes nach innen sowie zwischen

Höranlagen in öffentlich zugänglichen Bauten

Höranlagen zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»  zu den spezifische Einrichtung der Kategorie öffentlich zugängliche Bauten. Die wesentlichen Anforderungen werden im Kapitel 7.8 beschrieben. Spezifische Einrichtungen sind Einrichtungen oder Vorkehrungen, die eine Baute oder Anlage für Personen mit Behinderung nutzbar machen (Begriffsklärung, Ziff. 1.1).  Für

escort eskişehir escort samsun escort gebze escort sakarya escort edirne