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Richtlinien «Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen»

Die 1998 von der Schweizer Fachstelle herausgegebenen Richtlinien geben eine Übersicht über die Anforderungen an die hindernisfreie Konzeption und Gestaltung von Hôtels, Restaurants und Ferienwohnungen. Punktuell bestehen bei einzelnen Abmessungen Abweichungen von den Bestimmung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». Massgebend sind die Vorgaben der

Öffentlich zugängliche Bauten

Der Begriff «öffentlich zugängliche Bauten» bezeichnet Gebäude oder Gebäudeteile, die einem beliebigen Personenkreis offen stehen, die einem bestimmten Personenkreis in einem besonderen Verhältnis zum Dienstleistungsanbieter oder zum Gemeinwesen offen stehen oder in denen persönliche Dienstleistungen angeboten werden (Art. 2, BehiV). Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen

Merkblatt 026 «Treppen und Stufen»

Als kürzeste und direkte Verbindung unterschiedlicher Niveaus sind diese für manche Personen einfacher nutzbar als lange Rampen. Für Sehbehinderte kann eine Treppe für die räumliche Orientierung von Vorteil sein und ihre Nutzung ist häufig einfacher als die eines Aufzugs. Dieses

Merkblatt 020 «Aufzugsanlagen»

Die erforderlichen Schachtdimensionen sowie die wesentlichen Anforderungen an Bewegungsfläche, Bedienungs- und Ausstattungselemente für Menschen mit Behinderung sind in diesem Merkblatt dargelegt. Bei Spezialbauten, wie z.B. Gesundheits- und Alterseinrichtungen, sind weiterführende und auf die spezifischen Anwendungen abgestimmte Massnahmen zu treffen. Das

Merkblatt 011 «Duschräume mit WC»

Dieses Merkblatt gilt für Bauten mit Publikumsverkehr, mit Arbeitsplätzen sowie für Spezialbauten mit erhöhten Anforderungen. Massgeblich für die Dimensionierung und Austattungen sind die uneingeschränkte und selbständige  Nutzung  mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie der Platzbedarf für Hilfspersonen. Das Merkblatt zeigt

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

Eignung von Bodenbelägen in Gebäuden

Die Eignung von Bodenbelägen bewertet die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Anhang B, Ziff. B.1 nach folgenden drei Kriterien: Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern: – hinreichend harte Oberflächen – geringer Rollwiderstand – geringe Erschütterungen verursachend Begehbarkeit: – Oberflächen

SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»

Die Norm zielt darauf ab, jeden Bau für Alle ohne Diskriminierung zugänglich zu machen (SIA 500, Vorwort). Abgrenzung Die Norm betrifft Vorhaben zum Neubau und Umbau, zur Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung sowie Ausstattung von Bauten und

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