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Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Kapitel 3, Ziffer 3.8 in welcher Situation Hebebühnen zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Diese technischen Hilfsmittel gelten als spezifische Einrichtungen des Typs B. Ihr Einsatz ist bedingt zulässig als Ersatz oder Behelf bei Treppen

Kosten bei Umbauten in öffentlich zugänglichen Bauten

Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst

Hindernisfrei in Franken und Rappen

Was kostet hindernisfreies Bauen bei Neu und Umbauten? Wann ist es wirtschaftlich zumutbar, ein Gebäude nachträglich anzupassen? Was kostet eine Rampe, ein Rollstuhlparkplatz, ein Treppenlift? Die Antworten aus der Nationalfonds-Studie der ETH sind so überraschend wie erfreulich: In den meisten

SN EN 60118-4 «Akustik – Hörgeräte – Teil 4: Induktionsschleifen für Hörgeräte – Leistungsanforderungen»

Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger, unter gewissen Bedingungen, nicht in der Lage sind, den direkt Gegenüberstehenden in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet. Der

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Merkblatt 010 «Sanitäranlagen»

Barrieren in Sanitäranlagen, und dort besonders bei Klosett, haben einschneidende Beschränkung der Mobilität und Selbständigkeit Behinderter zur Folge. Erläuterungen und Grundsätze des Merkblatts 1/85 «Behindertengerechte Sanitäranlagen» haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne masslichen Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Webseite zu

Raumakustik

Die Raumakustik befasst sich mit der Schallausbreitung innerhalb von Räumen. Kriterien für die Qualität der Raumakustik sind Nachhallzeit, Schallreflexionen und die Versorgung mit Direktschall. Auch von Bedeutung ist der Störschall, welcher von der Schallübertragung von ausserhalb des Gebäudes nach innen sowie zwischen

Höranlagen in öffentlich zugänglichen Bauten

Höranlagen zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»  zu den spezifische Einrichtung der Kategorie öffentlich zugängliche Bauten. Die wesentlichen Anforderungen werden im Kapitel 7.8 beschrieben. Spezifische Einrichtungen sind Einrichtungen oder Vorkehrungen, die eine Baute oder Anlage für Personen mit Behinderung nutzbar machen (Begriffsklärung, Ziff. 1.1).  Für

Zuhörer- und Zuschauerplätze

Gemäss der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gehören Zuschauerplätze zu den spezifischen Einrichtungen in einer öffentlich zugänglichen Baute oder Anlage gemäss Ziffer 7.7, um diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen (Definition, Ziff. 1.1). Die spezifischen Einrichtungen, die die

Duschen in öffentlich zugänglichen Bauten

Für Duschräume regelt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Raumdimensionen, Platzierung der Apparate, Einrichtungen und Ausstattung. Das Merkblatt 011 «Duschräume mit WC» zeigt typische Lösungen mit Varianten von Grundrissen und Ausstattung. Im anpassbaren Wohnungsbau gelten andere

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