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SN EN 60118-4 «Akustik – Hörgeräte – Teil 4: Induktionsschleifen für Hörgeräte – Leistungsanforderungen»

Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger, unter gewissen Bedingungen, nicht in der Lage sind, den direkt Gegenüberstehenden in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet. Der

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Raumakustik

Die Raumakustik befasst sich mit der Schallausbreitung innerhalb von Räumen. Kriterien für die Qualität der Raumakustik sind Nachhallzeit, Schallreflexionen und die Versorgung mit Direktschall. Auch von Bedeutung ist der Störschall, welcher von der Schallübertragung von ausserhalb des Gebäudes nach innen sowie zwischen

Höranlagen in öffentlich zugänglichen Bauten

Höranlagen zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»  zu den spezifische Einrichtung der Kategorie öffentlich zugängliche Bauten. Die wesentlichen Anforderungen werden im Kapitel 7.8 beschrieben. Spezifische Einrichtungen sind Einrichtungen oder Vorkehrungen, die eine Baute oder Anlage für Personen mit Behinderung nutzbar machen (Begriffsklärung, Ziff. 1.1).  Für

Zuhörer- und Zuschauerplätze

Gemäss der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gehören Zuschauerplätze zu den spezifischen Einrichtungen in einer öffentlich zugänglichen Baute oder Anlage gemäss Ziffer 7.7, um diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen (Definition, Ziff. 1.1). Die spezifischen Einrichtungen, die die

Planung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,

Visueller Kontrast

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste

Umbau von öffentlich zugänglichen Bauten

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 3 müssen Hindernisse in öffentlich zugänglichen Bauten oder Anlagen bei einem Umbau oder einer Renovation beseitigt werden. Dies gilt sobald für den Umbau eine Baubewilligung erforderlich ist und im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Massgebend für die Umsetzung dieser Anforderungen sind die kantonalen Vorschriften,

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