Die Norm SN EN 81-70; 2018 wird durch die Ausgabe 2021 ersetzt. Ein nationaler Anhang präzisiert die Anforderungen für die Schweiz und klärt die Abgrenzung zur Norm SIA 500. Bei der SN EN 81-70 handelt es sich um eine harmonisierte…
Die Kapitel 3 und 7 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regeln die Anforderungen an Bewegungsflächen und deren Dimensionierung. Dieser Beitrag vermittelt eine Übersicht. Grundsätze für Bewegungsflächen gefällefreie Bewegungsflächen, ausgenommen auf Rampen oder in Räumen deren Zweck ein Gefälle erfordert (Ziff. 3.2.2)…
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt in Kapitel 3 detailliert die Anforderungen an Korridore. Nutzbare Breite und Höhe Nutzbare Breite: min. 1.20 m; Geringere Breiten zwischen 1.00 und 1.20 m sind nur bedingt zulässig, d.h. nur wenn im Bestand nicht korrigierbar ist.…
Bei Türen, Fenstertüren und Durchgängen beschreibt die Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» (Kapitel 3.3) die Anforderungen an Lichtbreite, Schwelle und nötige Manövrierflächen, um Türen und Fenstertüren betätigen zu können. Sie gibt auch Hinweise für Windfänge, Karusselltüren, Drehkreuze und Erkennbarkeit der Türen. Breite…
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt im Kapitel 3.2 die Anforderungen, die Bodenflächen erfüllen müssen, um hindernisfrei zu sein. Im Anhang B nennt sie die generell zu Grunde liegenden Anforderungen an die Beschaffenheit. Die Eignung der Bodenbeläge für verschiedene Anwendungsbereiche wird nach den…
Lassen sich Niveaudifferenzen beim Zugang oder innerhalb eines Gebäudes nicht vermeiden, sind Rampen erforderlich, da Stufen – selbst eine einzelne Stufe – für viele Personen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt im Anhang C die…
Gemäss der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (Kapitel 3) müssen alle Haupteingänge und die damit verbundenen äusseren und inneren Wege hindernisfrei zugänglich sein. Die Erschliessung ausschliesslich über einen hindernisfreien Nebeneingang ist nur bei einer Renovation oder einem Umbau zulässig (Ziff. 3.1.1), sofern die stufenlose Erschliessung des…
Der Begriff «öffentlich zugängliche Bauten» bezeichnet Gebäude oder Gebäudeteile, die einem beliebigen Personenkreis offen stehen, die einem bestimmten Personenkreis in einem besonderen Verhältnis zum Dienstleistungsanbieter oder zum Gemeinwesen offen stehen oder in denen persönliche Dienstleistungen angeboten werden (Art. 2, BehiV). Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen…
Als kürzeste und direkte Verbindung unterschiedlicher Niveaus sind diese für manche Personen einfacher nutzbar als lange Rampen. Für Sehbehinderte kann eine Treppe für die räumliche Orientierung von Vorteil sein und ihre Nutzung ist häufig einfacher als die eines Aufzugs. Dieses…