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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Richtlinie «Taktile Signaletik am Bahnhof»

Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass sie zweifelsfrei erkennen können, auf welchem Perron sie sich befinden und an welcher Seite welches Gleis liegt. Dazu sind an Handläufen von Treppen und Rampen und in Aufzügen taktil lesbare Bezeichnungen notwendig. Taktile

Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen»

Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen die Sammelbehälter selbst, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden. Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente

BAV Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons»

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34. Der Leitfaden definiert die Anwendung von

Markierung von Bahnperrons

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2017. Bei der Planung von Perronanlagen sind die Abgrenzungen zwischen Bahnperrons und angrenzenden Publikumsbereichen, z.B. einem Bahnhofvorplatz, Strassen und Gehwegen,

Informationselemente

Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch,

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Merkblatt 050 «Bedienelemente und Automaten»

Hauptprobleme bei Automaten sind neben Stufen, engen Zugängen oder schlechter Lesbarkeit vor allem zu hoch angeordnete Bedienelemente. Dieses Merkblatt ist eine Grundlage für die Auswahl, Anordnung und Einrichtung von Bedienelementen und Automaten und stellt eine die Norm SIA 500 «Hindernisfreie

Bauliche Einrichtungen von Verkehrsanlagen

Einrichtungen von Verkehrsanlagen zählen zu den öffentlich zugänglichen Bauten und werden mit der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» geregelt. Dazu zählen insbesondere Bauten für den motorisierten Individualverkehr, wie Parkierungsanlagen, Tankstellen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Rastplätze sowie Stationsbauten an Bahnhöfen, Bushöfen,

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen

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