Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22). Absturzstellen Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm…
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Anforderungen an Gleisquerungen im Bezug auf die Abgrenzung des Gleistrasses von Fussgängerbereichen und im Bezug auf Sicherungssysteme wie Lichtsignale, Bahnschranken und Schikanen, welche für alle erkennbar und interpretierbar sein müssen (Ziff. 19.3 und…
Die VAböV ist eine Verordnung des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Sie stützt sich auf Artikel 8 der Verordnung vom 12. November über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs VböV wonach das UVEK die Bestimmungen über…
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz BehiG autonom benutzbar sein. Die Botschaft zum BehiG präzisiert, dass bis Ende 2023 eine «möglichst lückenfreie Transportkette für Menschen mit Behinderung» auszubauen ist. Welche technischen Anforderungen die Gestaltung der Einrichtungen und Fahrzeuge erfüllen…
Die Norm SN EN 81-70; 2018 wird durch die Ausgabe 2021 ersetzt. Ein nationaler Anhang präzisiert die Anforderungen für die Schweiz und klärt die Abgrenzung zur Norm SIA 500. Bei der SN EN 81-70 handelt es sich um eine harmonisierte…
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für taktil-visuelle Markierungen im Verkehrsraum ist die Signalisationsverordnung SSV Art. 72a: 1 Taktil-visuelle Markierungen können auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen (einschliesslich Fussgängerstreifen) verwendet werden, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Personen zu erhöhen sowie deren Orientierung…
Das Leitliniensystem Schweiz wurde 1995 von der Schweizer Fachstelle, in Zusammenarbeit mit den SBB entwickelt und ist seit 2005 in der VSS-Norm 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen für Sehbehinderte» geregelt. Der Einsatz taktil-visueller Markierung im Verkehrsraum erfolgt nach den Grundsätzen und…
In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art…
Gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» werden Aufzüge in der Regel zur Überwindung von grossen Höhendifferenzen (z.B. Gleisüberführungen) oder zur Erschliessung mehrerer Niveaus eingesetzt (Ziff. 17) und dies vorzugsweise als Ergänzung zu geneigten Wegen. Treppenlifte und Hebebühnen dürfen im öffentlichen…
Eine hindernisfreie Gestaltung von Treppen erhöht die Sicherheit für alle Nutzer. Als Alternative zu Treppen müssen zur Höhenüberwindung gut auffindbare stufenlose Wegverbindungen mit möglichst geringem Umweg angeboten werden. Die Ausführung von Treppen richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Norm…