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Checkliste «Sehbehindertengerechte Bushaltestellen»

Bis Ende 2023 müssen an Bushaltestellen die Anforderungen an den hindernisfreien Zugang gemäss den Bestimmungen des Bundes (VAböV) und den einschlägigen Normen (insbesondere SN 640 075«Hindernisfreier Verkehrsraum») umgesetzt sein. Dazu zählen auch Massnahmen bei der Ausstattung und Gestaltung, welche spezifisch

Positionspapier «Hohe Bus-Haltekanten»

Immer wieder wird die Schweizer Fachstelle gefragt, warum sie in doch offensichtlich schwierigen Situationen ihre Rechtsmittel ausschöpft um hohe Haltekanten an Bushaltestellen einzufordern. In Zusammenarbeit mit betroffenen Experten der Fachkommission Rollstuhlfahrende im öffentlichen Verkehr (RöV) hat Hindernisfreie Architektur die Kriterien

bulletin Nr. 63 / 2020 «Hindernisfrei reisen und Ferien machen»

Die Themen im Überblick: Hotels, Unterkünfte und Restaurants Reise- und Fernbusverkehr Mitteilungen Kolumne: Leben für den Kampf gegen Hindernisse

Umfrage Hindernisfreie Bushaltestellen

Gemäss BehiG müssen Bushaltestellen bis Ende 2023 so angepasst werden, dass sie für Menschen mit Behinderung selbstständig und spontan nutzbar sind. Die Anforderungen dazu werden im Merkblatt 120 «Bus-Haltestellen» detailliert dargelegt. Für Personen mit Geh- und Fahrhilfen sind Vorkehrungen bei

Artikel «Selbständig mit Bus unterwegs» (2018)

„Der hindernisfreie Umbau von Bushaltestellen ist – sechs Jahre vor Ablauf der Umsetzungsfrist – ein brennendes Thema. Die technischen Standards sind geklärt, nun gilt es, die Massnahmen projektbezogen umzusetzen.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 60 / 2018 ist

Grundlagen hindernisfreie Bushaltestellen

Die folgenden Berichte und Grundlagendokumente basierend auf Tests und Untersuchungen wurden bei der Festlegung von Normen und Richtlinien beigezogen. Sie geben einen Überblick über den Stand der Technik bei der Realisierung von hohen Haltekanten an der Schnittstelle zwischen Infrastruktur und

Kantonale und kommunale Richtlinien Bushaltestellen

Folgende Richtlinien geben Einblick in den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die Ausführung behindertengerechter Haltestellen: Richtlinie „Hindernisfreie Haltestellen Bus“ Tiefbauamt Stadt Zürich, September 2018 Richtlinie „Hindernisfreie Bushaltestelle“ Tiefbauamt Kanton Zürich, 24. März 2017 WAV-331 Bushaltestellen, Busbucht und Fahrbahnhaltstelle,

bulletin Nr. 60 / 2018 – «Wohnungen für jede Lebenslage»

Die Themen im Überblick: Wohnbauten anpassbar renovieren Selbständig mit Bus unterwegs Stabübergabe an der Fachstelle Mitteilungen: neue Publikationen /neue Mitarbeiter / Kursangebot Kolumne: «Wie sieht die ideale Welt aus?»

Merkblatt 120 «Bus-Haltestellen»

Die Erstellung hindernisfreier Bushaltestellen ist Aufgabe der Strasseneigentümer, das heisst der Gemeinden und Kantone. Der Bund hat in Art. 22 Abs. 1 BehiG eine Frist für die Anpassung von Haltestellen geregelt, bietet jedoch für Bushaltestelle im Gegensatz zu Bahnanlagen keine

Plattform von Bushaltestellen

Manövrierflächen Im Bereich des rollstuhlgerechten Einstiegs sind ausreichend grosse Manövrierflächen erforderlich um die Einfahrt mit Hilfsmitteln zu gewährleisten.  Die freie Fläche für den Ein- und Ausstieg erstreckt sich mindestens zwischen 4.20 m und 9.60 m hinter der Haltelinie des Busses,