Artikel «IV zahlt mehr für Wohnungs-Anpassungen» (1993)

Im Fachartikel wurde aufgeführt, welche Anpassungen in einer Wohnung ab 1993 von der IV übernommen werden.
„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für:
  • Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen
  • bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“
  Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 199ist als Download verfügbar.

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