bulletin Nr. 38 / 2003 – «Barrieren abbauen möglich ab 01.01.04»

Am 1. Januar 2004 tritt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Es enthält auch neue Vorschriften für das Bauen. In Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften hat das BehiG als Bundesgesetz Gültigkeit für die ganze Schweiz, wie zum Beispiel das Eidgenössische Raumplanungsgesetz.

Die Themen im Überblick:

  • Einsprachemöglichkeiten für Behinderte und ihre Verbände bei allen Baugesuchen
  • Schranken und Schikanen
  • Mitteilungen: Fachtagung, Stufenprobleme bei Altbauten
  • Produkte: Lift, Bad, Beschläge
  • Kolumne: Christoph Keller, Ein Scheingesetz für 2004

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