Am 1. Januar 2004 tritt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Es enthält auch neue Vorschriften für das Bauen. In Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften hat das BehiG als Bundesgesetz Gültigkeit für die ganze Schweiz, wie zum Beispiel das Eidgenössische Raumplanungsgesetz.
Die Themen im Überblick:
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