Am 1. Januar 2004 ist das «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG) sowie die dazugehörende Verordnung BehiV in Kraft getreten. Sie konkretisieren die Bundesverfassung (Art. 8), wonach die Diskriminierung von Menschen wegen einer Behinderung verboten ist.
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