Wer trägt eigentlich Verantwortung für Hindernisfreiheit? Die Architekt:in, die Bauherrschaft, die Behörde oder die Nutzenden selbst? Die Antwort ist einfacher und zugleich komplexer: Alle tragen einen Teil dazu bei.
Bauen beginnt selten mit dem ersten Spatenstich – sondern mit Entscheidungen, die oft lange vorher getroffen werden. Genau dort entscheidet sich, ob
Räume später für alle zugänglich sind oder nicht.
Vor diesem Hintergrund verdeutlicht der Leitartikel im Bulletin 75/2026 «Räume der Vielfalt» (S. 2–6) anhand konkreter Beispiele, weshalb eine frühe und koordinierte Prozessbegleitung für eine tatsächlich hindernisfreie Gestaltung zentral ist. Die Schweizer Fachstelle begleitet solche Prozesse idealerweise dann, wenn noch echte Gestaltungsspielräume bestehen – mit dem Ziel, Hindernisfreiheit von Beginn an mitzudenken, bevor aus kleinen Versäumnissen grosse Hindernisse werden. So entstehen tragfähigere und inklusivere Lösungen.
Dass das Bewusstsein für Hindernisfreiheit wächst, spürt die Fachstelle auch an der steigenden Nachfrage nach praxisnaher Unterstützung – sei es in Form zunehmender Kursanmeldungen oder massgeschneiderter Schulungsangebote. Zudem wurde mit dem Merkblatt MB 081 «Neuroinklusive Läden» (S. 7) ein erstes Ergebnis aus dem Forschungsbereich Neuroinklusion publiziert.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.