Küchen müssen im Wohnungsbau nicht von vornherein behindertengerecht erstellt werden. Sie müssen eine individuelle Anpassung im Bedarfsfall zulassen.
In diesem von der Schweizer Fachstelle publiziertem Merkblatt von 1991 (überarbeitet 2026) werden die Minimalanforderungen an Bewegungsfläche und Einrichtung aufgezeigt, die die Zugänglichkeit der Küche für jeden gewährleisten. Das Dokument nennt und erläutert die Massnahmen, die es braucht, um eine Küche im Bedarfsfall anzupassen.
Einzelne massliche Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Neuauflage des Merkblatt 016 «Küchen im Wohnungsbau» von 2026 zu entnehmen oder der aktuellen Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.