Küchen müssen im Wohnungsbau nicht von vornherein behindertengerecht erstellt werden. Sie müssen eine individuelle Anpassung im Bedarfsfall zulassen.

Das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus basiert darauf, dass die Wohnungen als Grundstandard rollstuhlgängig sind und sich bei individuellem Bedarf unkompliziert anpassen lassen. Dieser Planungsansatz gilt auch für die Küche.
Der Inhalt dieses Merkblattes entspricht dem heutigen Stand der Technik und bezieht aktuelle Entwicklungen im Küchenbau mit ein. Dementsprechend gehen die Empfehlungen über die in Kapitel 10 der Norm SIA 500 von 2009 beschriebenen Mindestanforderungen hinaus. Es werden die Anforderungen an Bewegungsfläche und Einrichtung aufgezeigt, die die Zugänglichkeit der Küche für jeden gewährleisten. Das Dokument nennt und erläutert die Massnahmen, die es braucht, um eine Küche im Bedarfsfall anzupassen.
Stand 14.01.2026
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.