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Merkblatt 035 «Möblierung mit Tischen»

Merkblatt 035 «Möblierung mit Tischen»

Das Foto zeigt zwei Personen, eine davon auf einem Elektrorollstuhl, die an einem Tisch sitzen.

In öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Bauten mit erhöhten Anforderungen ist eine rollstuhlgerechte Möblierung unerlässlich. Sie ermöglicht Menschen mit Rollstuhl oder Rollator eine selbstständige Nutzung aller Bereiche und gewährleistet eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Das Merkblatt 035 bietet hierfür praxisnahe Planungsempfehlungen: Es veranschaulicht die gesetzlichen Anforderungen der Norm SIA 500 anhand übersichtlicher Pläne und deckt auch die erhöhten Anforderungen für Gebäude wie Spitäler, Pflegeheime oder Alterszentren ab.

Die im Merkblatt beschriebenen Masse gelten sinngemäss auch für Arbeitsplätze.

Die wichtigsten Punkte für eine rollstuhlgerechte Planung:

Unterfahrbarkeit: Tische müssen mit dem Rollstuhl hindernisfrei unterfahrbar sein.

Bewegungsflächen: Ausreichende Bewegungsflächen erlauben ein ungehindertes Anfahren, Positionieren und Verlassen des Sitzplatzes mit dem Rollstuhl oder Rollator.

Stabilität: Ältere Menschen und Personen im Rollstuhl nutzen die Tischplatte häufig als Stütze beim Aufstehen oder Transfer.

Die Empfehlungen wurden in engem Austausch mit Personen im Rollstuhl erarbeitet und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Anhand verschiedener Konfigurationen werden im Merkblatt die Anforderungen an Tischhöhen, die effektive Durchgangsbreite sowie Manövrierflächen in den Plänen präzise und verständlich aufgezeigt.

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