Das Merkblatt 081 «Neuroinklusive Läden» liefert fundierte architekturpsychologische Grundlagen, um Geschäfte und Supermärkte sensorisch hindernisfrei zu gestalten.
In Läden und Einkaufszentren trifft eine enorme Fülle an sensorischen Reizen auf die Besucher:innen. Während diese Informationsflut oft unbewusst verarbeitet wird – dabei jedoch auch bei neurotypischen Menschen schleichend Stress auslösen kann –, führt sie bei Personen mit neurodivergenter Wahrnehmung oft zu massiver Überforderung. Für Menschen im Autismus-Spektrum, mit ADHS oder Hochsensibilität bedeutet die aktuelle Reizüberflutung in Supermärkten oft den faktischen Ausschluss aus diesen Räumen.
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und der UNO-BRK besteht die Verpflichtung, nicht nur bauliche, sondern auch sensorische Hindernisse abzubauen. Das Merkblatt 081 bietet Planungsfachleuten und Ladenbetreiber:innen eine fundierte Basis, um Verkaufsflächen neuroinklusiv zu gestalten. Die Empfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Fachkommission Neurodivergenz entwickelt, in der Expert:innen mit eigener neurodivergenter Wahrnehmung aktiv beteiligt sind.
Die zentralen Empfehlungen umfassen:
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