Die Anforderungen an Türen und Fenstertüren für die verschiedenen Gebäudekategorien werden in diesem Referat dargelegt und illustriert.
Schwellen an Hauszugängen und Fenstertüren müssen für Alle die Nutzung der Türen und Durchgänge gewährleisten.
Welche Anforderungen gelten nach SIA 500 für öffentliche zugänglichen Bauten und Bauten mit Wohnungen?
Was gilt für Spezialbauten, die höhere Anforderungen erfüllten müssen?
Bernard Rüdisüli kommt in seinem Referat zu folgendem Fazit:
Das Merkblatt MB031 «Fenstertürschwellen» der Schweizer Fachstelle nennt die aktualisierten Anforderungen an hindernisfreie Schwellen zu Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, Loggien und Laubengängen und stellt einen Bezug zu Abdichtung und Entwässerung von Bauten her.
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