Welche Bodenbeläge sich für welche Nutzungszwecke eignen wird in der Norm SIA 500, Anhang B, Tabelle 7 festgehalten.
Die Beurteilung der Gleitsicherheit soll sich zusätzlich an den Empfehlungen der bfu «Bodenbeläge – Anforderungen an die Gleitfestigkeit in öffentlichen und privaten Bereichen mit Rutschgefahr» orientieren (Ziff. B.1).
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