Haltekanten von 0.22 m Höhe sind in fast allen Kantonen als Standard für autonom nutzbare Bushaltestellen anerkannt.
Gemäss BehiG müssen Bushaltestellen bis Ende 2023 so angepasst werden, dass sie für Menschen mit Behinderung selbstständig und spontan nutzbar sind. Die Anforderungen dazu werden im Merkblatt 120 «Bus-Haltestellen» detailliert dargelegt.

Eine Umfrage unter den regionale Fachstellen für hindernisfreies Bauen zeigt, dass in den meisten Kantonen der Standard für hohe Haltekanten gemäss der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» anerkannt ist. Einzig in drei Kantonen wurden bisher noch keine Haltestellen mit hohen Haltekanten realisiert.
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