Die «Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs» VAböV regelt die Gestaltung der Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
Die VAböV ist eine Verordnung des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Sie stützt sich auf Artikel 8 der Verordnung vom 12. November über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs VböV wonach das UVEK die Bestimmungen über die technischen Anforderungen an die Gestaltung der Bahnhöfe, der Haltestellen, der Flugplätze, der Kommunikationssysteme, der Billettausgabe sowie der Fahrzeuge erlässt.
Allgemeine Anforderungen nach VAböV
Für die allgemeinen Anforderungen an eine behindertengerechte Gestaltung von Bauten und Anlagen verweist die VAböV auf die SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», Ausgabe 2009, für die allgemeinen Anforderungen an eine behindertengerechte Gestaltung von Fahrzeugen auf die europäische Verordnung 1300/2014 (Art.2). Zudem regelt sie folgende Anforderungen:
Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Bus- und Trolleybusverkehrs
Die Verordnung regelt die Anforderungen an den öffentlichen Bus- und Trolleybusverkehr in folgenden Punkten:
Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Seilbahnverkehrs
Die Verordnung regelt gezielt die Anforderungen an öffentliche Seilbahnen mit mehr als 8 Plätzen:
Stand am 07.07.2021
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