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Artikel «Revision der Norm SN 521 500 «Behindertengerechtes Bauen»» (2001)

Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels im Jahr 2001 war die Revision der SN 521 500 erst angelaufen und es sollte noch acht Jahre dauern, bis im Jahr 2009 die neue SIA 500 erscheinen konnte. Im Artikel erläutert Joe Manser

Artikel «Neue Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen»» (2006)

„Die heute nach wie vor gültige Norm «Behindertengerechtes Bauen» befindet sich in Überarbeitung und soll voraussichtlich neu unter dem Titel «Hindernisfreies Bauen» als SIA-Norm publiziert werden. Der Entwurf für die neue Norm wird bald in Vernehmlassung gehen.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 43 /

Artikel «Ein Quantensprung: Die neue Norm SIA 500» (2009)

„Die neue Norm SIA 500 « Hindernisfreie Bauten» von 2009 widerspiegelt den aktuellen Stand der Technik. Sie umfasst einerseits die Minimalanforderungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen in Mobilität und Kommunikation. Andererseits beachtet sie in hohem Masse die Praktikabilität in der Baupraxis.“   Der Artikel aus dem

Artikel «Baurecht – Bedeutung der Norm SN 521 500» (2000)

„In der Bundesverfassung von 2000 ist das Gleichstellungsgebot für Behinderte verankert. Im Bauwesen sollte dieses verfassungsrechtliche Grundrecht durch die kantonalen Baugesetze und Bauverordnungen gewährleistet werden. Der Vollzug baugesetzlicher Bestimmungen zum behindertengerechten Bauen zeigt allerdings eine andere Realität. Nicht grundlos wurde letztes Jahr die

SIA D 0254 «Hindernisfreie Sportanlagen – Empfehlungen zur Anwendung der Norm SIA 500»

Sportanlagen sollen gemäss Sportförderungsgesetz «SpoFöG»; 2011, der gesamten Bevölkerung Sportaktivitäten im Sinne von «Sport für Alle» ermöglichen. Massgeblich für Sportbauten sind die Vorgaben der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». Die Dokumentation SIA D 0254; 2018 wurde auf Anregung und mit

SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten»

Die Norm behandelt flächige Abdichtungen mit zugehörigen Schichten sowie An- und Abschlüsse. Sie gilt auch für entwässerte Bauteile von Hochbauten unter Terrain, wie Tiefgaragen, Kellerräume sowie für Nassräume. Die wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen zur Empfehlung SIA 271 aus dem Jahre 1986

SN EN 60118-4 «Akustik – Hörgeräte – Teil 4: Induktionsschleifen für Hörgeräte – Leistungsanforderungen»

Hintergrundgeräusche und hoher Abstand sind zwei der Hauptgründe dafür, dass Hörgeräteträger, unter gewissen Bedingungen, nicht in der Lage sind, den direkt Gegenüberstehenden in zufriedenstellender Weise zu hören. Induktionsschleifen-Anlagen werden oft in Kirchen, Theatern und Kinos als Hilfe für Hörgeschädigte verwendet. Der

SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung»

Die altersgerechte Beleuchtung gewinnt aus demografischen Gründen immer mehr an Bedeutung. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass eine gute Lebensqualität mit entsprechend gestalteter Beleuchtung länger aufrechterhalten werden kann. Für Beleuchtungsanlagen in Bauten, die auf die Nutzung durch ältere Menschen oder Menschen

SIA 358 «Geländer und Brüstungen»

Geländer und Brüstungen sind wichtige Gestaltungselemente für Bauwerke. Gleichzeitig steht ihre Funktion im Vordergrund: Sie sollen das Gefühl von Sicherheit vermitteln und vor Risiken schützen. Die Norm SIA 358 regelt bewusst nicht sämtliche denkbaren Fälle, sondern es bedarf einer sinnvollen

SN EN 81-40 «Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge»

Die SN EN 81-40 «Sicherheitsregeln – Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Behinderte» regelt die Anforderungen an elektrisch betriebene Treppenschrägaufzüge. Diese Treppenschrägaufzüge mit Sitz, mit Stehplattform oder mit Rollstuhlplattform, sind an einem Gebäudeteil montiert, bewegen sich in einer

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