Bauverordnung, Kanton Basel-Stadt

1. Teil:   Bauvorschriften

3. Kapitel:   Bauweise und Ausstattung

§ 20.   Behindertengerechtes Bauen (§ 62 BPG)

1   Als Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen wird die Bauberatungsstelle der Pro Infirmis bezeichnet.

 

Gesetzessammlung Basel-Stadt
Nr. 730.110

 

Stand 09.09.2024

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