Dekret über das Normalbaureglement, Kanton Bern

Art. 6   Bauvorhaben, Baubeschränkungen, Bausperren

(…)

2.   Bauvorhaben müssen den Bestimmungen des Umweltschutzes, den energierechtlichen Vorschriften und den Anforderungen einer behindertengerechten Bauweise (Art. 22 und 23 BauG) genügen.8

8   BSG 721.0

 

Bernische Gesetzessammlung
Nr. 723.13

 

Stand 03.09.2024

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