Planung, Bau und Unterhalt der Strassen sind auf deren Funktion auszurichten. Daneben sind insbesondere folgende weitere Interessen zu berücksichtigen:
a.  die Verkehrssicherheit, insbesondere auch der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger, Radfahrer und Behinderte;
(…)
Gesetzessammlung Appenzell Innerrhoden
Nr. 725.000
Stand 04.09.2024
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