Strassengesetz, Kanton Basel-Landschaft

§ 25   Bauliche Vorkehren für Behinderte

1   Beim Bau, Ausbau und bei der Korrektion öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu treffen.

 

Gesetzessammlung Basel-Landschaft
Nr. 430

 

Stand 04.09.2024

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