1 Dieses Gesetz ist insbesondere auf folgende Wirkungsziele ausgerichtet:
(…) d) Die Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden aufeinander abgestimmt.
Bernische Gesetzessammlung Nr. 732.11
Stand 04.09.2024
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