Strassengesetz, Kanton Solothurn

§ 15 Behindertengerechtes Bauen

1   Beim Bau öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu berücksichtigen.

 

Gesetzessammlung Solothurn
Nr. 725.11

 

Stand 06.09.2024

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