1. Â Allgemeines
Art. 32 Â Â Strassenbau / Voraussetzungen
1 Â Strassen werden gebaut, wenn eine der folgenden Voraussetzungen es erfordert:
(…) d) Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fussgängern, Radfahrern und Behinderten (…)
Art. 33   Grundsätze
1 Beim Strassenbau sind besonders zu beachten:
(…) c) Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fussgängern, Radfahrern und Behinderten; (…)
sGS Nr. 732.1
Stand 06.09.2024
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