1. Â Allgemeines
Art. 32 Â Voraussetzungen
1 Â Strassen werden gebaut, wenn eine der folgenden Voraussetzungen es erfordert:
(…)
d) Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fussgängerinnen und Fussgängern, Velofahrerinnen und Velofahrern sowie Menschen mit Behinderung
(…)
Art. 33   Grundsätze
1 Beim Strassenbau sind besonders zu beachten:
(…)
c) Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fussgängerinnen und Fussgängern, Velofahrerinnen und Velofahrern sowie Menschen mit Behinderung;
(…)
sGS
Nr. 732.1
Stand 20.04.2026
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