1 Beim Bau von öffentlichen Verkehrswegen sind die anerkannten Grundsätze namentlich auf folgenden Gebieten zu berücksichtigen:
(…) c) der Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fussgänger, Radfahrer und Behinderten; (…)
Kanton Wallis Nr. 725.1
Stand 06.09.2024
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