Strassengesetz, Kanton Wallis

Art. 26   Schutz verschiedener Interessen

1   Beim Bau von öffentlichen Verkehrswegen sind die anerkannten Grundsätze namentlich auf folgenden Gebieten zu berücksichtigen:

(…)
c)   der Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fussgänger, Radfahrer und Behinderten;
(…)

 

Kanton Wallis
Nr. 725.1

 

Stand 06.09.2024

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