1 Der Regierungsrat erlässt in der Verordnung weitere Vorschriften über
(…) e) bauliche Massnahmen für Behinderte und Betagte.
Gesetzessammlung Zug Nrn. 751.14
Stand 06.09.2024
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.