In vielen Kantonen wird diskutiert, ob eine 22 cm hohe Haltekante zwingend erforderlich ist. Zwei exemplarische und für die ganze Schweiz wegweisende Entscheide bestätigen diese Anforderung. Auszüge aus den beiden Rechtsurteilen sowie ein Positionspapier des Kantons Luzern werden nachfolgend kommentiert.
Stand 09.09.2024
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