Strassengesetz vom 24.03.1986 (Stand 01.04.2022)

§ 25   Bauliche Vorkehren für Behinderte

1   Beim Bau, Ausbau und bei der Korrektion öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu treffen.

 

Gesetzessammlung Basel-Landschaft
Nr. 430

Stand am 04.09.2024

      Gebäude / Anlage: Öffentlicher Verkehr. Rechtsebene / Standortkanton: BL. Erlass / Rechtspraxis: Gesetzesbestimmungen.