Strassengesetz vom 24.03.1986 (Stand 01.02.2017)
§ 25 Bauliche Vorkehren für Behinderte
1 Beim Bau, Ausbau und bei der Korrektion öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu treffen.
Gesetzessammlung Basel-Landschaft
Nr. 430
Stand am 13.09.2018