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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Salinenstrasse 32 b 4310 Rheinfelden E-Mail  isenringthom@teleport.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Bauverordnung, Kanton Aargau

3.   Baubegriffe und Messweisen § 18   Mehrfamilienhäuser 1   Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten. Einfamilienhausüberbauungen wie Reihenhäuser und zusammengebaute Gebäude ohne gemeinsamen Haupteingang fallen nicht darunter. 2   Terrassenhäuser mit vier und mehr Wohneinheiten gelten

Baugesetz, Kanton Aargau

4.4.   Beschaffenheit § 53   Vorkehren für Behinderte 1   Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen sowie Mehrfamilienhäuser, die neu erstellt oder erneuert werden, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benutzbar zu

Bauberatungsstelle Aargau

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Aargau – Solothurn – Baselland Frohburgstr. 4 Postfach 4601 Olten Tel.   062 206 88 50   Sebastian Burnell Leiter Fachstelle E-Mail   s­e­b­a­s­t­i­a­n­.­b­u­r­n­e­l­l­@­p­r­o­c­a­p­.­c­h­

Bauberatung Orientierung & Mobilität Aargau und Basel-Land

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Chantal Moor Schweizerischer Blindenbund Konradstrasse 15 5000 Aarau Tel.   062 822 44 77 Fax   062 824 77

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