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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Gesetz über den öffentlichen Verkehr, Kanton Bern

Art. 5   Abgeltungen für Investitionen (…) 2.   Fahrzeuge und Anlagen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass ihre Benützung auch den Behinderten offensteht.   Bernische Gesetzessammlung N° 762.4 Stand am 13.09.2018

Dekret über das Normalbaureglement, Kanton Bern

Art. 6   Bauvorhaben, Baubeschränkungen, Bausperren (…) 2.   Bauvorhaben müssen den Bestimmungen des Umweltschutzes, den energierechtlichen Vorschriften und den Anforderungen einer behindertengerechten Bauweise (Art. 22 und 23 BauG) genügen 8). 8   BSG 721.0   Bernische Gesetzessammlung Nr. 723.13 Stand

Verfassung, Kanton Bern

2.3   Sozialziele Art. 30    1.   Kanton und Gemeinden setzen sich zum Ziel, dass (…) g)   alle Menschen, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedürfen, ausreichende Pflege und Unterstützung erhalten.   Bernische Gesetzessammlung Nr. 101.1

Bauberatung Orientierung & Mobilität Biel und Bern

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Blinde und Sehbehinderte des Kantons Bern, BRSB Heidi Senn BRSB Beratungsstelle Biel Bahnhofplatz

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Bauberatung Orientierung & Mobilität Region Thun

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Martin Münch Schweizerischer Blindenbund Konradstrasse 15 5000 Aarau Tel.   062 822 44 77 Fax   062 824 77

Individuelle Anpassungen Bern

Spezialisierte Stelle für individuelle Anpassungen für Personen im Rollstuhl Stefan Tschachtli Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Bern Cäcilienstrasse 21 3007 Bern Verantwortlicher für den ganzen Kanton Tel.   031 941 37 07 E-Mail   stefan.tschachtli@procap.ch

Strassengesetz, Kanton Bern

Art. 3   Wirkungsziele 1   Dieses Gesetz ist insbesondere auf folgende Wirkungsziele ausgerichtet: (…) d)   Die Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden aufeinander abgestimmt.   Bernische Gesetzessammlung Nr. 732.11 Stand am 13.09.2018

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