loader

Baubewilligungsdekret, Kanton Bern

4   Baueingabe Art. 13   Baueingabe / Inhalt 1   Der Situationsplan soll namentlich Aufschluss geben über (…) g)   die Zufahrt, die Abstellplätze für Fahrzeuge und, wo vorgeschrieben (Art. 22 Abs. 2 und 23 BauG), den rollstuhlgängigen Zugang. (…)

Bauverordnung, Kanton Bern

Art. 43 Begriffe (…) 3   Unter Mehrfamilienhäusern sind Wohnhäuser mit mehr als zwei Familienwohnungen verstanden, nicht aber zusammengebaute Reiheneinfamilienhäuser. Als Familienwohnung gelten Wohnungen mit wenigstens drei Zimmern. 4   Wohnsiedlungen sind Überbauungen mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, die zusammen

Baugesetz, Kanton Bern

1   Öffentliches Baurecht 1.3   Konstruktion, Betrieb und Unterhalt Art. 22   Hindernisfreies Bauen 1   Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und Gebäude mit mehr als vier Wohnungen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich

Bauberatungsstelle Bern

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Kanton Bern Cäcilienstrasse 21 3007 Bern Tel.   031 941 37 07 E-Mail   hindernisfrei-be@procap.ch   Regionen Bern (ohne Biel & Berner Jura) Stefan Tschachtli Leiter Fachstelle

Bauberatungsstelle Biel / Berner Jura

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Pierre A. Chanez Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Kanton Bern Diamantstrasse 16 2503 Biel Regionen   Biel, Berner Jura Tel.   032 322 18 08 E-Mail   pierre.chanez@procap.ch    

Höranlagenberatung Bern

Beratung Höranlagen Max Meyer Procap Schweiz Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern Beratung Höranlagen/Raumakustik Bözingenstrasse 5 2502 Biel Tel.   032 323 00 12 / 079 736 08 36 E-Mail  max.meyer@procap.ch

escort eskişehir escort samsun escort gebze escort sakarya escort edirne