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Bauberatungsstelle Nordwestschweiz

Fachberatung zum hindernisfreien Bauen bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum. Fachbegleitung bei komplexen öffentlichen Bauten, insbesondere im denkmalgeschützten Bereich, bei Sonderbauten und für altersgerechtes Bauen.   Joseph Schmid, dipl. Architekt HTL NDS Fachstelle Hindernisfreies Bauen Hurlistrasse 11 4410 Liestal Telefon 061

Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Salinenstrasse 32 b 4310 Rheinfelden E-Mail  isenringthom@teleport.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Bauberatung Orientierung & Mobilität Basel-Stadt

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Michael Dietz Sehbehindertenhilfe Basel Zürcherstrasse 149 4052 Basel Tel.   061 564 04 04 E-Mail michael.dietz@sehbehindertenhilfe.ch

Bauverordnung, Kanton Basel-Stadt

1. Teil:   Bauvorschriften 3. Kapitel:   Bauweise und Ausstattung § 20.   Behindertengerechtes Bauen (§ 62 BPG) 1   Als Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen wird die Bauberatungsstelle der Pro Infirmis bezeichnet.   Gesetzessammlung Basel-Stadt Nr. 730.110 Stand am 09.09.2024

Baugesetz, Kanton Basel-Stadt

3.III.   Behindertengerechtes Bauen § 62   Behindertengerechtes Bauen 1   Bauten und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen Leistungen öffentlich angeboten werden sollen, müssen so erschlossen und eingerichtet werden, dass sie von Behinderten benutzt werden können, sofern dies

Verfassung, Kanton Basel-Stadt

§ 8   Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot 1   Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 2   Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der genetischen Merkmale, der ethnischen und sozialen Herkunft,

Bauberatungsstelle Basel-Stadt

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Guido Schnegg Pro Infirmis Beratungsstelle Basel-Stadt Bachlettenstrasse 12 4054 Basel Tel.     058 775 18 75 E-Mail     guido.schnegg@proinfirmis.ch

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