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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Pfannenholzstrasse 3 3184 Wünnewil E-Mail  leander@heldner.com

Gesetz über Menschen mit Behinderungen (BehG), Kanton Freiburg

1.  Allgemeines 1   Zweck 1.   Zweck dieses Gesetzes ist es, die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. 2.   Das Gesetz zielt ausserdem auf die Anerkennung der Kompetenzen und Bedürfnisse

Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz, Kanton Freiburg

5. Abschnitt    Zugang für Menschen mir Behinderungen (Art. 129 RPBG) Art. 74 Werke, für die Artikel 129 RPBG gilt, müssen entsprechend den anwendbaren technischen Normen für ein behindertengerechtes Bauen konzipiert werden.   Gesetzessammlung Freiburg Nr. 710.11 Stand am 02.09.2024

Raumplanungs- und Baugesetz, Kanton Freiburg

Art. 6   Kommission für behindertengerechtes Bauen Es wird eine Kommission für behindertengerechtes Bauen eingesetzt, welche die allgemeinen Probleme im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Bauten und Anlagen für behinderte Personen prüft, in diesem Bereich Empfehlungen abgibt und Projekte, die in

Verfassung, Kanton Freiburg

Wir, das Volk des Kantons Freiburg, die wir an Gott glauben oder unsere Werte aus anderen Quellen schöpfen, im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen, im Willen, unsere kulturelle Vielfalt im gegenseitigen Verständnis zu leben, im Bestreben, an einer offenen, dem Wohlergehen und

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Conseils en construction Orientation et mobilité Fribourg

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Benoît Lepert CENTREVUE Service de conseils Fribourg Rue des Poudrières 135 2000 Neuchâtel Tél: 032 886 80 40

Bauberatungsstelle Freiburg

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Commission d’accessibilité (CA) Kommission für behindertengerechtes Bauen Bau- und Raumplanungsamt BRPA Rue des Chanoines 17 1701 Fribourg Tel.   026 305 36 27 E-Mail   ca@fr.ch Christophe Fasel E-Mail   christophe.fasel@fr.ch Emanuel

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