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Bauberatungsstelle Nordwestschweiz

Fachberatung zum hindernisfreien Bauen bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum. Fachbegleitung bei komplexen öffentlichen Bauten, insbesondere im denkmalgeschützten Bereich, bei Sonderbauten und für altersgerechtes Bauen.   Joseph Schmid, dipl. Architekt HTL NDS Fachstelle Hindernisfreies Bauen Hurlistrasse 11 4410 Liestal Telefon 061

Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Salinenstrasse 32 b 4310 Rheinfelden E-Mail  isenringthom@teleport.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Bauberatungsstelle Solothurn

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Aargau – Solothurn – Baselland Frohburgstr. 4 Postfach 4601 Olten Tel.   062 206 88 50   Sebastian Burnell Leiter Fachstelle E-Mail   s­e­b­a­s­t­i­a­n­.­b­u­r­n­e­l­l­@­p­r­o­c­a­p­.­c­h­

Strassengesetz, Kanton Solothurn

§ 15 Behindertengerechtes Bauen 1   Beim Bau öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu berücksichtigen.   Gesetzessammlung Solothurn Nr. 725.11 Stand am 06.09.2024

Bauverordnung, Kanton Solothurn

§ 5   Inhalt des Baugesuches 1   Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen und hat genaue Angaben zu enthalten über: (…) m)   Nachweis über das hindernisfreie Bauen im Sinne von § 58. (…) § 58   Hindernisfreies Bauen

Baugesetz, Kanton Solothurn

6. Die öffentlichen Bauvorschriften § 143bis   4. Hindernisfreies Bauen 1   Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sind bei der Erstellung und bei der Erneuerung so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benützbar sind. 2  

Bauberatung Orientierung & Mobilität Solothurn

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Barbara Fischer Fokus-plus – Fachstelle Sehbehinderung Baslerstrasse 66 4603 Olten Tel.   062 212 77 20 Fax   062

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