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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Giessenstrasse 11 6383 Dallenwil E-Mail marlis.sepp@kfnmail.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz, Kanton Schwyz

V.   Kantonale Bauvorschriften B.   Besondere Anforderungen an Bauten § 36   Besondere Anforderungen an Bauten / Behindertengerechtes Bauen 1   Beim behindertengerechten Bauen sind insbesondere die Bedürfnisse der Körper-, Hör- und Sehbehinderten zu berücksichtigen. 2   Für die baulichen

Baugesetz, Kanton Schwyz

IV.   Kantonale Bauvorschriften A.   Allgemeine Bestimmungen § 57   Behindertengerechtes Bauen 1   Bauten und Anlagen haben für Menschen mit Behinderungen die Anforderungen des Bundesrechts zu erfüllen. 2   Bei der Errichtung und bei wesentlichen Erweiterungen von öffentlich

Bauberatung Orientierung & Mobilität Zentralschweiz

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Felix Opel Fachstelle Sehbehinderung Zentralschweiz fsz Maihofstrasse 95c 6006 Luzern Tel.   041 485 41 41 Fax   041

Bauberatungsstelle Schwyz

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum. Frank Heinrich Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Schwyz Chaltenboden 6c, Postfach 132 8834 Schindellegi Tel.   043 888 08 37 Mobile   079 333 23 45 E-Mail   frank.heinrich@procap.ch