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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Verordnung zum Baugesetz, Kanton Thurgau

3.2.   Übrige Begriffe und Messweisen § 41   Hindernisfreies Bauen 1 Die Norm SN 521 500, Ausgabe 2009, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) betreffend hindernisfreie Bauten ist für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie für Gebäude mit sechs oder

Baugesetz, Kanton Thurgau

6. Teil:   Bauvorschriften 6.1.5.   Beschaffenheit § 84   Hindernisfreies Bauen 1   Bauvorhaben sind im Verfahren nach den §§ 98 ff. auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu überprüfen

Bauberatung Orientierung & Mobilität Thurgau/ Schaffhausen/ Winterthur

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Ina Maag Schweizerischer Blindenbund Webergasse 49 8200 Schaffhausen Tel.   052 625 30 35 Fax   052

Bauberatungsstelle Thurgau

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Urs Hähni Pro Infirmis Fachstelle für Hindernisfreies Bauen TG Hungerbüelstrasse 10 8500 Frauenfeld Tel.   052 746 10 43 E-Mail   urs.haehni@proinfirmis.ch  

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