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Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen»

Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und

Beratungsstelle Höranlagen Ganze Schweiz

Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail   beat.graf@pro-audito.ch

Funktionskontrolle Höranlagen

Giessenstrasse 11 6383 Dallenwil E-Mail marlis.sepp@kfnmail.ch

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die

Baugesetz, Kanton Uri

3. Titel:   Öffentliches Baurecht 1. Kapitel:   Materielles Baurecht 1. Abschnitt:   Kantonale Bauvorschriften Art. 80   Vorkehren für hindernisfreies Bauen 1   Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass ihre Benützung auch Personen mit Behinderungen möglich ist. 2

Bauberatung Orientierung & Mobilität Zentralschweiz

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Felix Opel Fachstelle Sehbehinderung Zentralschweiz fsz Maihofstrasse 95c 6006 Luzern Tel.   041 485 41 41 Fax   041

Bauberatungsstelle Uri

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Carmen Gisler Procap Hindernisfreies Bauen Beratungsstelle Uri Turmmattweg 66 6460 Altdorf Tel.   076 488 78 51 E-Mail   carmen.gisler@procap.ch