Komplexe Bauten und Verkehrsanlagen für Menschen mit Sehbehinderung sicher zu gestalten und ihnen die Orientierung zu ermöglichen ist eine Herausforderung. Mit ihrem spezialisierten Fachwissen berät die Fachstelle bei der Lösungssuche, der Beurteilung von baulichen Massnahmen, der Planung von Leitliniensystemen und…
Beratung zur Höranlagen Beat Graf, Fachspezialist Höranlagen Feldeggstrasse 69 8008 Zürich Telefon 044 363 12 00 E-Mail beat.graf@pro-audito.ch
Art. 3 Massnahmen (…) 2 Er leistet den Transportunternehmungen, im Sinne der eidgenössischen Gesetzgebung, Abgeltungen, Beiträge und Darlehen für ihre Investitions- und Betriebskosten. (…) Art. 6 Investitionsbeiträge 1 Gemäss Bundesrecht gewährt der Kanton Darlehen und Finanzhilfen…
Art. 21 Behinderte 1 Sämtliche Schulhausbauten müssen behindertengängig sein. Falls der Aufwand für die Beseitigung von architektonischen Barrieren zu hoch ist, müssen mindestens das Erdgeschoss, ein Klassenzimmer und alle Spezialräume für Behinderte zugänglich sein. Kanton Wallis Nr. 400.200…
Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Denise Javet Ruedin Fédération suisse des aveugles et malvoyants FSA Service de consultation Valais Romand OPTIMISE-réadaptation visuelle Route…
Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behindertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die…
Art. 1 Grundsatz 1 Die öffentlichen und privaten Gebäude und Anlagen sowie sämtliche Verkehrswege und Verkehrseinrichtungen müssen so angelegt sein, dass sie für behinderte Menschen zugänglich und benützbar sind. 2 Der Staat fördert die Beseitigung der Hindernisse,…
Art. 26 Schutz verschiedener Interessen 1 Beim Bau von öffentlichen Verkehrswegen sind die anerkannten Grundsätze namentlich auf folgenden Gebieten zu berücksichtigen: (…) c) der Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fussgänger, Radfahrer und Behinderten; (…) Kanton Wallis…
Art. 6 Beseitigung der architektonischen Barrieren 1 Die Verantwortlichen der Gemeinwesen und der subventionierten Institutionen ordnen die Beseitigung der architektonischen Barrieren an ihren bestehenden Gebäuden und Anlagen an. Sie berücksichtigen die Erhaltung von wertvollen Gesamtheiten in den alten Städten…
Art. 22 Behindertengerechtes Bauen 1 Neue öffentliche und private der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude und Anlagen müssen so konzipiert sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benutzbar sind. Dies gilt namentlich für religiöse Einrichtungen, Schulen, Spitäler, Heime, Theater,…