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Bauverordnung I, Kanton Zürich

VI. Teil:   Behindertengerechtes Bauen § 34   Behindertengerechtes Bauen / Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen; Wohn- und Geschäftshäuser 1   Das behindertengerechte Bauen richtet sich nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und dessen Ausführungsvorschriften sowie nach den Bestimmungen des kantonalen

Baugesetz, Kanton Zürich

1.   Abschnitt: Die Bauvorschriften B.   Grundanforderungen an Bauten und Anlagen § 239a.   Neu- und Umbauten / Im Allgemeinen 1   Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 3 Bst a des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember

Verfassung, Kanton Zürich

Art. 11   Rechtsgleichheit 1   Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 2   Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, genetischer Merkmale, der Sprache, der sexuellen Orientierung, der sozialen Stellung,

Bauberatung Orientierung & Mobilität Zürich

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Corinne Ginter Schweizerischer Blinden und Sehbehindertenverband SBV Ausstellungsstrasse 36 8005 Zürich Tel.   044 444 10 60

Bauberatung Orientierung & Mobilität Zürich und Glarus

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Lea Appiah Schweizerischer Blindenbund Stauffacherstrasse 143 8004 Zürich Tel.   043 317 18 41 Fax   043 317 18

Bauberatung Orientierung & Mobilität Thurgau/ Schaffhausen/ Winterthur

Beratung zum sehbehinderten- und blindengerechten Bauen, insbesondere bei Fragen zur Orientierung, Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung im Verkehrsraum und in Gebäuden Ina Maag Schweizerischer Blindenbund Webergasse 49 8200 Schaffhausen Tel.   052 625 30 35 Fax   052

Bauberatungsstelle Zürich

Beratungen zum hindernisfreien Bauen, insbesondere bei Fragen zu Gebäuden und Verkehrsraum Behindertenkonferenz Kanton Zürich BKZ Beratungsstelle Zürich Zollstrasse 115 8005 Zürich Tel.   043 243 40 04 E-Mail   bauberatung@bkz.ch Roland Bick Angelo Clerici Geni Bissig Sylvia Kopp Guldenmann Lisa Bischel

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