Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies die Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Dieser Beitrag beschreibt die minimalen Anforderungen aller relevanten Bereiche ausserhalb des Wohnhauses, die unter Kapitel 9 «Erschliessung…
Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste…
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» stellt unter Ziffer 3.4 präzise Anforderungen an Wege im Aussenraum, welche der Erschliessung von Gebäuden und Anlagen dienen. Gemäss Definition bezeichnet der Begriff «Erschliessung» in dieser Norm „zusammenhängende Weg- und Raumfolgen vom öffentlichen Strassenraum und den Parkierungsanlagen bis…
Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen sowie auf…
Die Kapitel 3 und 7 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regeln die Anforderungen an Bewegungsflächen und deren Dimensionierung. Dieser Beitrag vermittelt eine Übersicht. Grundsätze für Bewegungsflächen gefällefreie Bewegungsflächen, ausgenommen auf Rampen oder in Räumen deren Zweck ein Gefälle erfordert (Ziff. 3.2.2)…
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt in Kapitel 3 detailliert die Anforderungen an Korridore. Nutzbare Breite und Höhe Nutzbare Breite: min. 1.20 m; Geringere Breiten zwischen 1.00 und 1.20 m sind nur bedingt zulässig, d.h. nur wenn im Bestand nicht korrigierbar ist.…
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» empfiehlt im Kapitel 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» zur Erreichung einer gute Hindernisfreiheit, optional die spezifischen Anforderungen der Kapitel 3 bis 6 zu übernehmen (Ziff. 9.1.5). Für Treppen und Stufen betrifft dies die Ziffer 3.6., siehe dazu Beitrag…
Im Kapitel 9 erläutert die SIA Norm 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Wege und Korridore, die die Erschliessung bis zur Wohnungstüre ermöglichen. Kapitel 10 ergänzt um die Anforderungen der wohnungsinternen Wege und Durchgänge. Durchgangsmasse und Bewegungsflächen orientieren sich an Abmessungen und Manövrierfläche…