Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für taktil-visuelle Markierungen im Verkehrsraum ist die Signalisationsverordnung SSV Art. 72a: 1 Taktil-visuelle Markierungen können auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen (einschliesslich Fussgängerstreifen) verwendet werden, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Personen zu erhöhen sowie deren Orientierung…