Das zweistufige Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus sieht vor, dass Wohnungen erst dann an die individuelle Situation der betroffenen Person angepasst werden, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt. Die Massnahmen sind mit der betreffenden Person, deren Angehörigen, Hilfs- und Pflegepersonen festzulegen, wobei künftige medizinische…