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Individuelle Anpassungen

Das zweistufige Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus sieht vor, dass Wohnungen erst dann an die individuelle Situation der betroffenen Person angepasst werden, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt. Die Massnahmen sind mit der betreffenden Person, deren Angehörigen, Hilfs- und Pflegepersonen festzulegen, wobei künftige medizinische

Anpassbarkeit des Wohnungsinneren

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt die «Anpassbarkeit des Wohnungsinneren» als eine der drei konzeptionellen Voraussetzungen für Bauten mit Wohnungen (Ziffer 1.3.3.1). Die sehr individuellen Bedürfnisse von Bewohner oder Bewohnerin müssen sobald sie notwendig werden, durch einfache, kostengünstige Massnahmen angepasst werden

Zimmer und Wohnräume

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt unter Ziffer 10.4 Anforderungen an (Schlaf-)Zimmer. Für Wohnzimmer oder andere Wohnräume finden sich keine spezifischen Mindestanforderungen. Es gelten hier wie für alle Räume innerhalb der Wohnung die allgemeinen Anforderungen an Nutzflächen. Allgemeine Anforderungen

Anpassbarer Wohnungsbau

Erst wenn der Grossteil der Wohnungen anpassbar gebaut ist, werden Menschen mit Behinderung eine gleichwertige Chance haben, eine geeignete Wohnung zu finden und Freunde und Familie unkompliziert besuchen können. Um dies zu erreichen, muss das Prinzip «Anpassbarer Wohnungsbau» bei allen

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