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Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen

Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen  sowie auf

Besuchseignung der Wohnung

Für die Besuchseignung sind wenige, grundlegende Anforderungen zu erfüllen. Es muss möglich sein, die Wohnung mit einem Rollstuhl zu erreichen. Mindestens die Küche, ein Wohnraum und ein WC müssen für Rollstuhlfahrende nutzbar sein. Unter Ziffer 1.3.3.1 nennt die Norm SIA

Balkone und Terrassen in öffentlich zugänglichen Bauten

Balkone, Terrassen und Aussensitzplätze müssen immer auch für mobilitätsbehinderte Personen (z.B. für Besucher und Arbeitnehmer) benutzbar sein. Die Anforderungen an den unteren Türabschluss gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unterscheiden sich bei «öffentlich zugängliche Bauten»und «Bauten mit Arbeitsplätzen» (Ziff. 1.3.2.2 und 12.1)

Balkone und Terrassen in Wohnbauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt in den Kapiteln 9 und 10 die Vorgaben zur Ausbildung des unteren Türabschlusses. Diese variieren je nach Öffentlichkeitsgrad des Balkons oder der Terrasse. Für Fenstertürschwellen an gemeinsam (öffentlich) genutzte Terrassen gelten andere Bestimmungen als für Ausgänge zu individuell (privat)

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