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Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen

Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen  sowie auf

Besuchseignung der Wohnung

Für die Besuchseignung sind wenige, grundlegende Anforderungen zu erfüllen. Es muss möglich sein, die Wohnung mit einem Rollstuhl zu erreichen. Mindestens die Küche, ein Wohnraum und ein WC müssen für Rollstuhlfahrende nutzbar sein. Unter Ziffer 1.3.3.1 nennt die Norm SIA

Balkone und Terrassen in öffentlich zugänglichen Bauten

Balkone, Terrassen und Aussensitzplätze müssen immer auch für mobilitätsbehinderte Personen (z.B. für Besucher und Arbeitnehmer) benutzbar sein. Die Anforderungen an den unteren Türabschluss gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unterscheiden sich bei «öffentlich zugängliche Bauten»und «Bauten mit Arbeitsplätzen» (Ziff. 1.3.2.2 und 12.1)

Balkon, Loggia und Terrasse in Wohnbauten

Balkone, Loggien und Terrassen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders wertvoll, denn aus dem Haus zu gehen kann für sie mit grossem Aufwand verbunden sein. Solche Aussensitzplätze müssen immer auch für mobilitätseingeschränkte Bewohner und Besucher nutzbar sein. Die Norm

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