loader

Plattform von Bushaltestellen

Manövrierflächen Im Bereich des rollstuhlgerechten Einstiegs sind ausreichend grosse Manövrierflächen erforderlich um die Einfahrt mit Hilfsmitteln zu gewährleisten.  Die freie Fläche für den Ein- und Ausstieg erstreckt sich mindestens zwischen 4.20 m und 9.60 m hinter der Haltelinie des Busses,

Begegnungszonen

In Begegnungszonen gilt eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h, sowie generell Vortritt für den Fussverkehr. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche nutzen, sofern sie die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. (SSV Art. 22b) Begegnungszonen werden auf sehr unterschiedlichen Strassen signalisiert.

Trottoirüberfahrt

Als Trottoirüberfahrt bezeichnet werden Trottoirs, die ohne Unterbrechung über eine einmündende Strasse durchgezogen werden. Sie gelten als punktuelle Querung mit Vortritt für den Fussgängerverkehr. Trottoirüberfahrten haben für Personen mit Fahrhilfen und Gehhilfen den Vorteil, dass im Einmündungsbereich keine Absatz überwunden

Fussgängerstreifen

Unter welchen Voraussetzungen Fussgängerstreifen eingesetzt werden, wird in der Norm SN 640 241 «Fussgängerstreifen» geregelt. Nach dieser Norm muss die Nachfrage während der fünf am meisten frequentierten Stunden des Tages zusammen mindestens 100 Fussgängerquerungen umfassen. Bei Vorliegen besonderer Vortrittsbedürfnisse, z.B.

Flächige Querung

Flächiges Queren bedeutet, dass Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem bestimmten Streckenabschnitt dort die Fahrbahn queren können, wo es für sie naheliegend ist. Sie sind nicht angehalten dazu bestimmte punktuelle Querungsstellen, z.B. Fussgängerstreifen, aufzusuchen. Dabei kann durch eine entsprechende Signalisation der

Knoten mit Kreisverkehr

Knoten mit Kreisverkehr sind für Menschen mit Behinderung, aufgrund der durch die Geometrie der Anlagen bedingten Umwege und Erschwernisse, bei der Orientierung nachteilig. Für Personen mit reduzierter oder fehlender Übersicht über das Verkehrsgeschehen, ist an den Fussgängerstreifen nur schwer zu

Punktuelle Querung

Punktuelle Querungen werden eingesetzt, wo Fussgängerinnen und Fussgänger die Fahrbahn an einer bestimmten Stelle queren und damit eine punktuelle Nachfrage besteht. Sie werden auch eingesetzt, wo aus Sicherheitsgründen, z.B. aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens oder ungenügender Sichtweiten, Fussgängerinnen und Fussgänger an einer

Trennelemente bei Veloverkehr

Bei allen Übergängen zwischen einer Fahrbahn und einer gemeinsamen Fläche für den Fuss- und Veloverkehr, sowie bei Trottoirüberfahrten, wo der Veloverkehr den Fussgängerbereich quert, muss die Abgrenzung mittels Trennelementen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um die Sicherheit aller Nutzergruppen zu

Punktuelle Auffahrtsrampen

Breite punktuelle Auffahrtsrampen können gemäss der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Querungen mit niedrigen vertikalen Randabschlüssen (Absätze mit 30 mm Höhe) eingesetzt werden, um die Befahrbarkeit für Rollatoren und Rollstühle zu erleichtern (Anh. Ziffer 7.1.2). Befragungen im Rahmen

Trennelemente an Querungen

Für die Orientierung und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung ist zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ein Absatz erforderlich. Damit dieser an Querungen für andere Nutzergruppen, insbesondere für Menschen mit Rollator, Hand- und Elektrorollstuhl nicht zum Hindernis wird, ist eine detailgetreue Ausführung

escort eskişehir escort samsun escort gebze escort sakarya escort edirne