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Plattform von Bushaltestellen

Manövrierflächen Im Bereich des rollstuhlgerechten Einstiegs sind ausreichend grosse Manövrierflächen erforderlich um die Einfahrt mit Hilfsmitteln zu gewährleisten.  Die freie Fläche für den Ein- und Ausstieg erstreckt sich mindestens zwischen 4.20 m und 9.60 m hinter der Haltelinie des Busses,

Begegnungszonen

In Begegnungszonen gilt eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h, sowie generell Vortritt für den Fussverkehr. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche nutzen, sofern sie die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. (SSV Art. 22b) Begegnungszonen werden auf sehr unterschiedlichen Strassen signalisiert.

Trottoirüberfahrt

Als Trottoirüberfahrt bezeichnet werden Trottoirs, die ohne Unterbrechung über eine einmündende Strasse durchgezogen werden. Sie gelten als punktuelle Querung mit Vortritt für den Fussgängerverkehr. Trottoirüberfahrten haben für Personen mit Fahrhilfen und Gehhilfen den Vorteil, dass im Einmündungsbereich keine Absatz überwunden

Fussgängerstreifen

Strassen können für Menschen mit Mobilitäts- und Wahrnehmungseinschränkungen bei der heutigen Dichte des Fahrverkehrs unüberwindbare Hindernisse sein. An Fussgängerstreifen reduziert die Vortrittsregelung den Zeitdruck beim Queren und erhöht die Anhaltebereitschaft der Lenkenden. Der Blindenführhund sucht auf Befehl «Zebra» den Fussgängerstreifen

Flächige Querung

Flächiges Queren bedeutet, dass Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem bestimmten Streckenabschnitt dort die Fahrbahn queren können, wo es für sie naheliegend ist. Sie sind nicht angehalten dazu bestimmte punktuelle Querungsstellen, z.B. Fussgängerstreifen, aufzusuchen. Dabei kann durch eine entsprechende Signalisation der

Knoten mit Kreisverkehr

Knoten mit Kreisverkehr sind für Menschen mit Behinderung, aufgrund der durch die Geometrie der Anlagen bedingten Umwege und der Erschwernisse bei der Orientierung, problematisch und benachteiligend. Grundsätzlich sind daher vortrittsberechtigte Querungen mit Fussgängerstreifen notwendig. Für Personen mit Sehbehinderung sind die

Punktuelle Querung

Punktuelle Querungen werden eingesetzt, wo Fussgängerinnen und Fussgänger aufgrund direkter Wegbeziehungen queren wollen. Sie werden auch eingesetzt, wo aus Sicherheitsgründen, z.B. aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens oder ungenügender Sichtweiten, Fussgängerinnen und Fussgänger gelenkt werden sollen, so dass sie an einer bestimmten,

Trennelemente bei Veloverkehr

Bei allen Übergängen zwischen einer Fahrbahn und einer gemeinsamen Fläche für den Fuss- und Veloverkehr, sowie bei Trottoirüberfahrten, wo der Veloverkehr den Fussgängerbereich quert, muss die Abgrenzung mittels Trennelementen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um die Sicherheit aller Nutzergruppen zu

Punktuelle Auffahrtsrampen

Breite punktuelle Auffahrtsrampen können gemäss der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» an Querungen mit niedrigen vertikalen Randabschlüssen (Absätze mit 30 mm Höhe) eingesetzt werden, um die Befahrbarkeit für Rollatoren und Rollstühle zu erleichtern (Anh. Ziffer 7.1.2). Befragungen im Rahmen

Trennelemente an Querungen

Für die Orientierung und Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung ist zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ein Absatz erforderlich. Damit dieser an Querungen für andere Nutzergruppen, insbesondere für Menschen mit Rollator, Hand- und Elektrorollstuhl nicht zum Hindernis wird, ist eine detailgetreue Ausführung

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