Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies alle Elemente der Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Die minimalen Anforderungen beschreibt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Karpitel 9 «Erschliessung bis…