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Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Kapitel 3, Ziffer 3.8 in welcher Situation Hebebühnen zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Diese technischen Hilfsmittel gelten als spezifische Einrichtungen des Typs B. Ihr Einsatz ist bedingt zulässig als Ersatz oder Behelf bei Treppen

Spezifische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,

Treppenlifte in öffentlich zugänglichen Bauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt in Kapitel 3, Ziffer 3.8 in welcher Situation Treppenlifte zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Diese technischen Hilfsmittel gelten als spezifische Einrichtungen des Typs B. Ihr Einsatz ist bedingt zulässig als Ersatz oder Behelf bei Treppen

Vertikale Erschliessung bei öffentlich zugänglichen Bauten

Anlagen für die vertikale Erschliessung sowohl im Innern als auch beim Zugang zu einem «öffentlich zugänglichen» Gebäude, müssen die Anforderungen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllen. Höhenunterschiede müssen stufenlos, das heisst mit Rampen oder Aufzügen, überwunden werden können (Ziff. 3.1.2). Hinweis Stufen,

Hebebühnen und Treppenlifte in Wohnbauten

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erläutert für die Gebäudekategorie «Bauten mit Wohnungen» in den Kapiteln 9 und 10 unter den Ziffern 9.1.3, 9.5.2 und 10.1.2 Einsatzmöglichkeit und Anforderungen für Hebebühnen und Treppenlifte. Sie sind kein Mittel der ersten Wahl, sondern bieten eine Anpassbarkeit von

Erreichbarkeit der Wohnung

Unter Ziffer 1.3.3.1 gibt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» eine «rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Wohnungen» für Wohnbauten vor. «Rollstuhlgerecht» darf sich laut Definition der SIA ein Ort nennen, der von Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Gehhilfen selbständig genutzt werden kann (Begriffsklärung «Rollstuhlgerecht» der